Betriebliche Altersversorgung

Eine besonders effektive Form der Altersvorsorge ist der Aufbau einer Rente über den Arbeitgeber.

Seit dem 01.01.2002 besteht für Arbeitnehmer sogar ein gesetzlicher Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung.

Die häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die „Direktversicherung“ oder die „Pensionskasse“. DerArbeitgeber ist in diesem Fall der Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Bei der Gehalts- oder Entgeldumwandlung, ist alleine der Arbeitnehmer von Beginn an begünstigt und nur er hat Anspruch auf die Leistungen des Vertrages. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag durch einen neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.

Arbeitnehmer können von ihrem Gehalt bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze, das sind im Jahr 2017 3.048,00 € im Jahr oder 254,00 € im Monat für die Altersversorgung aufwenden.

Dieser Betrag ist steuerfrei und frei von Sozialabgaben. Je nach Höhe des persönlichen Steuersatzes kann der Nettoaufwand für die Altersversorgung bis zu 50% geringer sein. Das bedeutet bei einer Anlage von 254,00 € beträgt der Nettoverzicht nur 127,00 €.

Zusätzlich kann für die betriebliche Altersversorgung ein Betrag von 1.800,00 € im Jahr steuerfrei aufgewendet werden. Dies jedoch nur, sofern nicht schon eine betriebliche Versorgung in Form von Entgeltumwandlung mit pauschaler Besteuerung vor dem 31.12.2004 (nach § 40b EStG) besteht.

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