Lebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Seit am 01.01.2005 das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft getreten ist, wird die Kapitallebensversicherung steuerlich nicht mehr gefördert. Dennoch kann diese Form der privaten Altersversorgung noch sehr interessant sein.

Folgende Vorteile bietet die Kapitallebensversicherung gegenüber den staatlich geförderten Anlagen:

  • Freie Vererbbarkeit
  • Freie Verfügbarkeit: Beleihung, Verpfändung, Verkauf
  • Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr ist nur die Hälfte des Kapitalertrages zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren). Der Kapitalertrag ergibt sich aus dem Auszahlungsbetrag abzüglich der eingezahlten Beiträge.

Bei einer Verrentung der Kapitallebensversicherung erfolgt eine Ertragsanteilbesteuerung. Der Ertragsanteil ist vom Alter der Person bei Rentenbeginn abhängig und beträgt z.B. bei Beginn der Rentenzahlung mit 65 Jahren nur 18%.

Rentenversicherung

Seit am 01.01.2005 das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft getreten ist, wird die private Rentenversicherung steuerlich nicht mehr gefördert. Dennoch kann diese Form der privaten Altersversorgung noch sehr interessant sein.

Folgende Vorteile bietet die private Rentenversicherung gegenüber den staatlich geförderten Anlagen:

  • Freie Vererbbarkeit
  • Freie Verfügbarkeit der Barwerte: Beleihung, Verpfändung, Verkauf.

Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einem Rentenbeginn nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt nur eine Ertragsanteilbesteuerung. Der Ertragsanteil ist die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem verfügbaren Rentenkapital. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist abhängig vom Lebensalter des Rentenbeziehers bei Rentenbeginn. Bei einem Rentenbeginnalter von 60 Jahren ist der Ertragsanteil mit 22% und mit 65 Jahren nur noch mit 18% zu versteuern.

Riesterrente

Die Riesterrente hat bisher bei der Altersversorgung ein Schattendasein geführt. Dies lag wohl nicht zuletzt an dem umständlichen Zulageverfahren.Die Zulagen mussten jedes Jahr neu beantragtwerden und dazu waren mehrere Formularseiten auszufüllen. Auch mangelnde Popularität und Unkenntnis in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass die Riesterrente in der Vergangenheit kaum angenommen wurde.

Seit dem 01. Januar 2005 hat sich auch bei der Riesterrente einiges verbessert. Zum einen ist die Abwicklung durch die Einführung des Dauerzulagenantrages wesentlich erleichtert worden, zum anderen ist nun auch bei einer Riesterrente eine Kapitalauszahlung (max. 30%) möglich.

Die Riesterrente ist ein interessantes Produkt für breite Teile der Bevölkerung.Besonders für Familien mit Kindern ist die Riesterrente, mit Grund- und Kinderzulagen, ein rentables Mittel zur Verbesserung der Altersversorgung.

Gerne informieren wir Sie individuell über die Riesterrente und berechnen für Sie Ihre persönliche Förderquote. Wir zeigen Ihnen auf, welcher Aufwand erforderlich ist um die maximale Förderung zu bekommen. Selbstverständlich erledigen wir für Sie auch die Antragsformalitäten.

Rüruprente

Weitestgehend unbekannt und daher auch kaum genutzt ist die Verbesserung der Altersversorgung durch die sog. Rüruprente.

Die Rürup- oder auch Basisrente genannt, ist eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung und als reine Altersvorsorge gedacht. Sie darf weder beliehen, übertragen, noch veräußert oder vererbt werden. Die Basisrente ist als monatliche Leibrente angelegt und beginnt nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres.

Bei der Rürup- oder Basisrente können ledige bis zu 20.000,- € und verheiratete bis zu 40.000,- € im Jahr aufwenden und als sog. Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abziehen. Allerdings erfolgt der Steuerabzug nicht sofort zu 100% sondern beginnt 2005 mit 60% und wird jedes Jahr um 2% erhöht. Das bedeutet, dass im Jahr 2006 62% der Aufwendungen (von max. 20.000,-/40.000,- €) für die Basisrente von der Steuer absetzbar sind. Bei Arbeitnehmern werden allerdings noch die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen.

Die Basisrente ist besonders interessant für Selbständige und Freiberufler die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Sie haben hier die Möglichkeit eine steuerlich geförderte Altersrente aufzubauen.