Krankenversicherung

Private Krankeversicherung

Bei der Vollversicherung übernimmt die private Krankenversicherung (PKV) die gesamten Leistungen für eine ambulante oder stationäre Behandlung, Zahnbehandlung und Zahnersatz, abzüglich eines vereinbarten Eigenanteils (Selbstbehalt). Die Höhe des Selbstbehaltes ist wählbar. Der Leistungsumfang der Privaten Vollversicherung wird vom Versicherungsnehmer weitgehend selbst bestimmt.
Die private Krankenvollversicherung kann von Personen abgeschlossen werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Hierzu zählen z.B. Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Zusatzversicherung zur GKV

Die Krankenzusatzversicherung stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar und verbessert die Regelleistungen der GKV oder mindert die privaten Zuzahlungen für bestimmte gesetzliche Leistungen. Des Weiteren können über die private Krankenzusatzversicherung medizinische Leistungen versichert werden, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr enthalten sind. Hierzu zählen z.B. Brillen, Behandlungen durch Heilpraktiker und Massagen. Zusatzleistungen werden für ambulante und stationäre Behandlungen (privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer), für Zahnersatzleistungen, für Auslandsreisen oder auch für Verdienstausfall bei längerer Krankheit (Krankentagegeld) angeboten. Hierzu zählen z.B. Brillen, Behandlungen durch Heilpraktiker und Massagen.

Zusatzleistungen werden für ambulante und stationäre Behandlungen (privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer), für Zahnersatzleistungen, für Auslandsreisen oder auch für Verdienstausfall bei längerer Krankheit (Krankentagegeld) angeboten.