Bioenergien

Betriebshaftpflichtversicherung

Als Betreiber einer Biogasanlage sind Sie in aller Regel als Unternehmer tätig. Demzufolge benötigen Sie eine eigenständige Betriebshaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor berechtigten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab. Ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes ist die Umwelt-Haftpflichtversicherung.

Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung

Die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung kann in der Regel nur gemeinsam mit einer Maschinenversicherung abgeschlossen werden. Im Falle eines versicherten Maschinensachschadens ersetzt die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn oder aber die entstehenden Mehrkosten.

Maschinenversicherung

Maschinen und sonstige technische Anlagen sind diversen Risiken ausgesetzt, die über die herkömmlichen Sachversicherungen für Betriebseinrichtung wie Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung nur zum Teil oder gar nicht versicherbar sind.

Maschinenversicherung ist darauf ausgerichtet, Versicherungsschutz insbesondere für die Risiken des Betriebs solcher Anlagen zu bieten. Sie ist insbesondere für hochwertige Maschinen und Anlagen angebracht, deren technisches Versagen durch ein versichertes Ereignis hohen, außerplanmäßigen Wiederherstellungsaufwand verursachen kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Maschinenversicherung um eine so genannte Allgefahrendeckung. Je nach Art und Einsatzgebiet der Maschine oder Anlage kann der Versicherungsschutz durch verschiedene Klauseln erweitert oder eingeschränkt werden. Eine umfassende Risikobeurteilung und –beratung ist daher unerlässlich.

Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung

Ersetzt wird der Betriebsausfall bei einem versicherten Schaden. Je nach Versicherer beträgt die Haftzeit drei oder sechs Monate.

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