Haftpflichtversicherungen

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist ein spezieller Schutz für Besitzer von privat genutzten Häusern mit Ölheizung. Sie tritt z.B. dann ein, wenn durch ein Leck im Tank das Erdreich bzw. das Grundwasser verseucht werden. Auch Personen- oder Sachschäden, die durch das austretende Öl Dritten zugefügt werden, sind abgesichert.

Schon 1 Liter Heizöl genügt, um 1 Million Liter Trinkwasser zu verseuchen! Ein Loch in Ihrem Tank kann also nicht nur eine kleine Umweltkatastrophe auslösen, sondern auch für Ihr Konto verheerende Folgen haben. Denn als Besitzer einer Ölheizung haften Sie unbegrenzt für alle Schäden, die durch diese „gefährliche Anlage“ entstehen – selbst dann, wenn Sie keine Schuld trifft. Werden Grundwasser, Flüsse oder Seen vergiftet, geht es schnell um Millionenbeträge. Und im schlimmsten Fall kann sogar die Gesundheit von Menschen bedroht sein.

Die Gewässerschadenversicherung schützt Sie umfassend bei allen Schäden, für die Sie als Besitzer eines Öltanks haften müssen.

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als Vermieter haben Sie allerhand Verantwortung – Ihr Haus und Ihr Grundstück müssen so „in Schuss“ sein, dass niemandem ein Schaden zustoßen kann. Aber selbst bei großer Sorgfalt kommt es immer wieder zu kleinen und großen Unglücken: Jemand stürzt im dunklen Treppenhaus, weil die Beleuchtung defekt ist. Ein Baum auf dem Hausgrundstück stürzt um und beschädigt den PKW des Nachbarn. Ein Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto. Der Briefträger stürzt wegen einer losen Steinplatte in der Hofeinfahrt und bricht sich den Fuß. Ein Radfahrer kollidiert mit einem herabhängenden Ast an der Grundstücksgrenze zur Straße. Ein Fußgänger rutscht bei Glatteis vor Ihrem Haus aus, weil noch nicht gestreut wurde – und Sie müssen für die Folgen haften. Das gilt übrigens auch, wenn es in Ihrem Haus brennt, das Feuer auf andere Gebäude übergreift und dort ein hoher Sachschaden entsteht.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen der Geschädigten.

Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit eine Person oder Sache schädigen, zerstören oder verletzen, müssen Sie laut Gesetzgeber (Bürgerliches Gesetzbuch § 823 ff.) für diesen Schaden aufkommen. Dies gilt für alle Lebensbereiche. Ob Sie im Alltag, beim Sport oder in der Freizeit einen Menschen verletzen, als Radfahrer oder Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen: Sie müssen für diese Schäden haften. Dabei können die finanziellen Folgen eines solchen Ereignisses sehr schnell Ihren finanziellen Rahmen sprengen: Besonders bei Personenschäden können Kosten in Millionenhöhe entstehen, für die Sie als Verursacher in unbegrenzter Höhe aufkommen müssen.

Darum ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und ein unverzichtbarer Teil der Vorsorge für jeden Einzelnen. Die Privathaftpflichtversicherung begleicht berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche – notfalls auch vor Gericht – für Sie ab.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt einen großen Teil ihrer privaten Haftpflichtrisiken ab. Nicht versichert sind jedoch Haftpflichtschäden, die sie vorsätzlich begehen. Auch Haftpflichtschäden, die Sie Personen zufügen, die Unterhaltsansprüche an Sie haben oder die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben sind nicht versichert. Das Gleiche gilt für Haftpflichtschäden an Sachen, die sich in ihrem Besitz oder Eigentum befinden.

Bestimmte Risiken, wie zum Beispiel das Halten von Tieren, das Führen von Wasserfahrzeugen, die Vermietung oder Verpachtung von Haus- und Grundbesitz, die Ausübung von Ämtern (auch Ehrenämter) oder auch das Bauherrenhaftpflichtrisiko sind über die Privathaftpflichtversicherung nicht oder nur sehr stark eingeschränkt (Bauherrenrisiko) versichert. Für diese Risiken gibt es eigenständige Haftpflichtversicherungen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wie oft haben Sie schon in den Verkehrsmeldungen den Warnhinweis gehört, dass sich Hunde oder Pferde auf der Fahrbahn befinden? Sicherlich recht häufig. Aber haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Kosten auf den Halter eines solchen Tieres zukommen? Die Kosten reichen in solch einem Fall vom Einsatz der Polizei bis hin zu den Kosten für einen daraus resultierenden schweren Verkehrsunfall. Hier können schnell Schäden von mehreren 10.000 € bis hin zu Millionenschäden zusammenkommen. Auch für solche Schäden haften Sie als Tierhalter in unbegrenzter Höhe.

Presseberichte und Statistiken der Versicherer belegen, dass in Deutschland jährlich mehrere Tausend Schadenfälle durch Tiere (insbesondere Hunde) verursacht werden. Dabei reichen die angerichteten Schäden von zerrissener Kleidung über schlimme Bisswunden bis hin zu schweren Verkehrsunfällen. Wegen der Unberechenbarkeit der Tiergefahr sieht das Bürgerliche Gesetzbuch für Personen, die mit Tieren umgehen, eine strenge Haftung vor.

Das Risiko des Tierhalters ist damit nicht mehr nur auf ein Verschulden beschränkt sondern ergibt sich teilweise schon aus der Haltung des Tieres. Daher ist die Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, sonstigen Reittieren und wilden Tieren in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für diese Risiken benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.