Photovoltaik

Betriebshaftpflichtversicherung

Als Betreiber einer Solaranlage sind Sie in aller Regel als Unternehmer tätig. Demzufolge benötigen Sie eine eigenständige Betriebshaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie vor berechtigten Ansprüchen Dritter und wehrt unberechtigt gestellte Ansprüche ab. Bei gemieteten Dachflächen können Allmählichkeits– und Gebäudeschäden versichert werden.

Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung

Ersetzt wird der Betriebsausfall bei einem versicherten Schaden. Je nach Versicherer beträgt die Haftzeit drei oder sechs Monate.

Elektronikversicherung

Photovoltaikanlagen sind diversen Risiken ausgesetzt, die über die herkömmlichen Sachversicherungen wie Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherungen nur zum Teil oder gar nicht versicherbar sind.

Die Elektronikversicherung kann als eine „Allgefahrenversicherung“ für die Photovoltaikanlage und die Peripherie bezeichnet werden. Die versicherten Schäden umfassen z.B.Diebstahl, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion. Versichert sind solartechnische Einrichtungen zur Stromerzeugung (Dach-, Fassaden– und Bodenanlagen) und/oder Brauchwassererwärmung insbesondere Module, Wechselrichter, Zähler, Überspannungseinrichtungen und Verkabelungen.

Solarthermie-Anlagen können über eine Maschinenversicherung abgesichert werden.

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