Technische- und Transportversicherung

Autoinhaltsversicherung

Firmenfahrzeuge sind für viele Unternehmer ein mobiles Lager. Werkzeuge und sonstige Vorräte sind täglich auf der Straße unterwegs oder unbeaufsichtigt im Fahrzeug abgestellt.

Im Falle eines Verkehrsunfalles/Einbruchdiebstahl sind die Inhalte des Fahrzeuges in der Kfz-Versicherung nicht mitversichert. Sie können diese Gefahren in einer Autoinhalts- bzw. Transportversicherung absichern.

Maschinen-und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung

Maschinen und sonstige technische Anlagen sind diversen Risiken ausgesetzt, die über die herkömmlichen Sachversicherungen für Betriebseinrichtung wie Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung nur zum Teil oder gar nicht versicherbar sind.

Die Maschinenversicherung ist darauf ausgerichtet, Versicherungsschutz insbesondere für die Risiken des Betriebs solcher Anlagen zu bieten. Sie ist insbesondere für hochwertige Maschinen und Anlagen angebracht, deren technisches Versagen durch ein versichertes Ereignis hohen, außerplanmäßigen Wiederherstellungsaufwand verursachen kann.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Maschinenversicherung um eine so genannte Allgefahrendeckung. Je nach Art und Einsatzgebiet der Maschine oder Anlage kann der Versicherungsschutz durch verschiedene Klauseln erweitert oder eingeschränkt werden. Eine umfassende Risikobeurteilung und –beratung ist daher unerlässlich.

Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung
Die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung kann in der Regel nur gemeinsam mit einer Maschinenversicherung abgeschlossen werden. Im Falle eines versicherten Maschinensachschadens ersetzt die Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn oder aber die entstehenden Mehrkosten.

Montage- und Bauleistung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern bela-sten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!

Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer.

Was ist versichert?
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.

Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:

  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.

Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:

  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
  • bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
  • Fahrzeuge aller Art
  • normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
  • Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.

Sonstige Hinweise:

  • Den Beitrag für die Bauleistungsversicherung können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen.
  • Nachbarschaftshilfe am Bau ist unter gewissen Umständen gegenüber der Berufsgenossenschaft anzeigepflichtig.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Ein Hausbau birgt nicht nur Risiken für den Bauherren selbst, denn Sie tragen z.B. auch die Verantwortung dafür, Ihre Baustelle ausreichend zu schützen und dies zu überwachen. Übersehen Sie eine mögliche Gefahrenstelle und kommt dadurch jemand zu Schaden, so haften Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ausgleich berechtigter Ansprüche sorgt die Bauherrenhaftpflichtversicherung.  
Auch nach der Fertigstellung Ihres Haus ist ein umfassender Versicherungsschutz notwendig. Der Abschluss einer Gebäude- und Inhaltsversicherung ist zu empfehlen.

Transportversicherung

Der Transport von Waren aller Art bringen vielfältige Gefahren mit sich. Das Transportgut kann beschädigt, zerstört oder sogar verloren gehen. Eine erneute Lieferung oder die Bezahlung einer nicht korrekt erhaltenen Lieferung sind die Folge.

Die Transportversicherung bietet im Rahmen einer Allgefahrendeckung umfangreichen Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob Sie einen einmaligen Transport absichern oder eine dauernde Transporttätigkeit absichern möchten.

Auch der aus einem Transportschaden resultierende Betriebsunterbrechungsschaden kann versichert werden.